Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheinen.
Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzgeschäft gemäß § 312 b Abs. 3 Zf. 6 BGB vor, so dass kein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht.
Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.